Samstag, 20. November 2010

Jugendamt - Stuttgart von RA Thomas Eschle

Jugendamt - Nicht alle Eltern sind glücklich damit


Das deutsche Familienrecht ist bestimmt vom " Wohl des Kindes ". Was ist das Wohl eines Kindes ? Darüber gibt es im Streitfall unterschiedliche Auffassungen. Es ist logisch, dass viele Eltern oder Elternteile um ihre Rechte kämpfen. Die Eingriffe der Jugendämter sind oft weitgehend und können bis zur vollständigen Entziehung des Sorgerechtes führen. Spektakuläre Fälle, von den Medien aufgebauscht, um hungernde Kinder oder zu Tod geprügelte Kinder sind zum Glück sehr selten. Oft geht es in Jugendämterfällen um Elternteile, die gegeneinander um das Sorge- und Umgangsrecht streiten, auch um kranke oder überforderte Mütter und Väter.  Auch zum Beispiel um Väter, die Ihre Kinder nicht oder nur sehr sehen dürfen, weil es die Mutter nicht will. Viele diese Fälle landen letztendlich vor dem Gericht. Hierbei bezieht das Jugendamt oft Stellung. Manchmal unangemessen einseitig.

Es gibt immer wieder Fälle, bei welchen Jugendämter die Balance zwischen Kinder- und Elternrechten nicht wahren und gegen über den Kindern mit zu harten Maßnahmen als Jugendamt "kindeswohlfeindlich" agieren, in dem die Kinder vom Jugendamt, im schlimmsten Fall mit Polizeigewalt aus den Elternhäusern genommen werden, selbst dann, wenn mildere Maßnahmen wie eine Erziehungshilfe in Betracht kommen würden. Das "Wohl des Kindes" wird vom Jugendamt und von den Familiengerichten definiert.   

Ein guter Anwalt schaut, ob es im Vorfeld ohne Gericht möglich ist, mit dem anderen Elternteil oder dem Jugendamt zu einer angemessenen Lösung zu kommen. Landet der Fall dann doch vor Gericht, gilt es einen Interessenausgleich herzustellen. mit dem beide Elternteile leben können. Das Wohl der Kinder muß immer im Mittelpunkt stehen.

Im Idealfall ist mir als Anwalt öfters gelungen, statt einer Konfrontationsstellung zum Jugendamt, das Jugendamt zu sinnvollen Fördermaßnahmen zum Wohl des Kindes zu bewegen und eine Konsenslösung zu erreichen.

Wenn dies nicht gelingt, dann muß man schauen, die Elternrechte weitmöglichst zu wahren.
Ich vertrete seit 1996 engagiert Väter und Mutter in der Region Stuttgart und Umgebung gegenüber Jugendämter und Gerichten. 

RA Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart

Tel : 0711- 2482446  (Wir freuen uns über eine Terminvergabe in unserer Kanzlei.
Rufen Sie uns an. Telefonberatung auch bundesweit)

E-Mail : KanzleiEschle@t-online.de

http://www.rechtsanwalt-eschle.de/


Anwaltskanzlei Eschle auf Youtube: 
http://www.youtube.com/watch?v=z8LfqR8KdkA

Anwaltskanzlei Eschle auf Facebook (Wir freuen uns auf Ihr "Gefällt mir"): 
http://www.facebook.com/pages/Anwaltskanzlei-Eschle-Stuttgart/152616531422408?

Anwaltskanzlei Eschle bei XING:
http://www.xing.com/profile/Thomas_Eschle

Anwaltskanzlei Eschle Internetblogs zu Rechtsthemen:
http://www.blogger.com/profile/02476594233585060590

Anwaltskanzlei Eschle, Impressum mit Pflichtangaben:
http://ra-thomas-eschle-impressum.blogspot.de/



Im Internet finden Sie meine Kanzleihomepage unter: www.rechtsanwalt-eschle.de
Ich freue mich über Ihren Besuch!